Pflege kostet Geld. Deshalb steht jeder Person, die eine Pflegestufe hat und zu Hause versorgt wird, der sogenannte Entlastungsbetrag in Höhe von monatlich 125 Euro zu. Dieser wird von der Pflegekasse ausgezahlt.
Was versteht man unter Entlastungsbetrag?
Anspruchsberechtigt sind alle Pflegebedürftigen die zu Hause versorgt werden und eine Pflegestufe haben. Dafür stehen den Pflegestufen 1 bis 5 pro Monat ein Betrag von 125 Euro zur Verfügung. Damit kann sich der Pflegebedürftige Hilfe zur Unterstützung im Alltag holen. Personen mit Pflegestufe 2 oder höher können den Entlastungsbetrag zusätzlich zu anderen Pflegeleistungen erhalten.
Variante 1:
Sie sind gesetzlich versichert? Dann können Sie uns über eine Abtretungserklärung mit der direkten Abrechnung gegenüber der Pflegekasse bevollmächtigen. Das erspart Ihnen unnötige Arbeit und Papierkram. Wir sind bei der Stadt Mönchengladbach als anerkannter Anbieter eingetragen.
Variante 2:
Sie sind privat versichert? Dann müssen Sie zunächst in Vorleistung gehen und anschließend die Rechnungen die Sie von uns erhalten bei Ihrer Versicherung zur Erstattung einreichen.
Sachleistungen umwidmen
Wer mehr Geld zur Alltagsbetreuung benötigt kann ab Pflegestufe 2, also über die 125 Euro hinaus, einen Teil der Pflegesachleistung von der Pflegekasse in den Entlastungsbetrag umwidmen lassen. Maximal 40 Prozent des Höchstbetrages der Sachleistung lassen sich dann als Entlastungsbetrag verwenden. Anstelle des Pflegedienstes können Sie dann auch mehr Unterstützung im Alltag bekommen.